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   BVerwG, 15.12.1976 - VIII C 56.75   

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https://dejure.org/1976,980
BVerwG, 15.12.1976 - VIII C 56.75 (https://dejure.org/1976,980)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1976 - VIII C 56.75 (https://dejure.org/1976,980)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1976 - VIII C 56.75 (https://dejure.org/1976,980)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • bverwge-wolterskluwer

    II. WoBauG § 54 a
    Kein Verkaufsrisikozuschlag für ein öffentlich gefördertes Kaufeigenheim, wenn Bewerber feststeht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verkauf von Kaufeigenheimen - Berechtigung von Risikozuschlägen - Öffentlich geförderter Wohnungsbau - Berechnung des Kaufpreises - Gesamtkosten des Bauvorhabens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    II. WoBauG § 54a

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 51, 350
  • BVerwGE 51, 351
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 34/92

    Zulässigkeit eines hilfsweise verfolgten Feststellungsantrages bei Abweisung des

    Der Verwaltungsakt ist daher bei der weiteren Abwicklung des Bauvorhabens und bei Veräußerung an die Kläger für die Beklagte öffentlich-rechtlich verbindlich; diese darf den Kaufpreis nur auf der Grundlage der anerkannten Gesamtkosten festlegen (BVerwG, ZMR 1975, 220; BVerwGE 51, 350, 351; Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender aaO. § 54 a II. WoBauG Anm. 3).
  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 3.78

    Prüfungsausschuß - Bewertungsausschuß - Prämien für Verbesserungsvorschläge -

    Nachdem die Beklagte mit ihrem Schreiben vom 21. Oktober 1971 den Erlaß eines Widerspruchsbescheides definitiv abgelehnt hatte, bedurfte es gemäß § 75 VwGO nicht mehr der Durchführung des an sich in § 126 Abs. 3 BRRG vorgeschriebenen Vorverfahrens (vgl. BVerwGE 51, 351 [352]).
  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 39/92

    Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages über Grundstücke - Geeignete Bewerber

    Der Verwaltungsakt ist daher bei der weiteren Abwicklung des Bauvorhabens und bei Veräußerung an die Kläger für die Beklagte öffentlich-rechtlich verbindlich; diese darf den Kaufpreis nur auf der Grundlage der anerkannten Gesamtkosten festlegen (BVerwG, ZMR 1975, 220; BVerwGE 51, 350, 351; Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender a.a.O. § 54 a II. WoBauG Anm. 3).
  • BVerwG, 28.03.1990 - 8 B 11.90

    Zulassung der Revision bei in tragender Weise doppelt begründeter

    Ebenfalls durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt ist, daß bei der Anerkennung der Schlußabrechnung für öffentlich geförderte Bauvorhaben die zu berücksichtigenden Gesamtkosten durch Verwaltungsakt festgesetzt werden (vgl. Urteile vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VIII C 169.71 - ZMR 1975, 220 , insoweit in Buchholz 454.42 II. BV Nr. 3 nicht abgedruckt, und vom 15. Dezember 1976 - BVerwG VIII C 56.75 - BVerwGE 51, 350 [BVerwG 15.12.1976 - VIII C 56/76]).
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